Das Gesellschaftsrecht ist ein Kerngebiet des Wirtschaftsrechts. Die Rahmenbedingungen für einen langfristigen unternehmerischen Erfolg werden im Wesentlichen durch effiziente und durchdachte gesellschaftsrechtliche Entscheidungen geprägt. Bereits bei der Gründung eines Unternehmens müssen eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen werden. Angefangen bei der Wahl der Rechtsform, der Struktur und Vertretung der Gesellschaft, bis hin zu Steuer- und Finanzierungsalternativen gilt es wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln. Wir beraten und vertreten insbesondere bei:
- der Unternehmensgründung
- der Umwandlung und der Umstrukturierung
- bei Gesellschafterstreitigkeiten
- der Gründung einer Gesellschaft
- der Auflösung einer Gesellschaft
- der Haftung der einzelnen Gesellschafter untereinander
- der Haftung der einzelnen Gesellschafter gegenüber Dritten