Das Baurecht umfasst sowohl privatrechtliche als auch öffentliche Vorschriften, die die Nutzung und Bebauung von Grundstücken regeln. Dabei regelt es insbesondere das Rechtsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen. Voraussetzung für Bauvorhaben sind rechtssicher gestaltete Verträge, Genehmigungen und die Einhaltung baurechtlicher Vorschriften. Es ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, mit einer Vielzahl von Vorschriften, nicht nur in rechtlicher Hinsicht. Insbesondere für private Bauherren aber auch für Unternehmen kann es sinnvoll sein, das Bauvorhaben rechtlich abzusichern – so dass Baumängel von Beginn an vermieden werden können. Daher ist es ratsam, sich juristischen Rat von einem Anwalt für Baurecht einzuholen.
Doch trotz sorgfältiger Planung kann es bei jedem Bauvorhaben zu Problemen kommen, die durch das Baurecht geregelt sind. Wir beraten Sie gerne zu Fragen hinsichtlich der Durchsetzung von Ansprüchen sowie der Prüfung der entsprechenden Verträge.
Bauherren beraten und vertreten wir bei Baumängeln oder Geltendmachung von Schadensersatz. Unternehmen hingegen beraten und vertreten wir bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder der Abwehr von Forderungen. Ebenso unterstützen wir Sie auch bei der Prozessführung und vertreten Sie vor Gericht.